Ad hoc Mitteilung: MeVis Medical Solutions AG: Planmäßige Beendigung des Aktienrückkauf-Programms

MeVis Medical Solutions AG / Aktienrückkauf


Bremen, 31. März 2009 – Die MeVis Medical Solutions AG [ISIN: DE000A0LBFE4], ein Spezialist für krankheitsorientierte Softwarelösungen in der bildbasierten Medizin, hat heute ihr Aktienrückkauf-Programm planmäßig beendet.

Nach einem Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juli 2008 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AktG bis zu insgesamt 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.

Der Vorstand hat am 4. November 2008 beschlossen, bis zum 31. März 2009 bis zu 91.000 weitere eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Aktienrückkauf-Programms wurden bis heute 33.682 weitere eigene Anteile zurückgekauft, was einem Gesamtaufwand von EUR 1,16 Mio. entspricht. Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die elektronische Handelsplattform Xetra und den Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse durch M.M. Warburg & CO.

Zu Beginn des Aktienrückkaufprogramms am 4. November hatte die Gesellschaft bereits 91.000 eigene Aktien im Bestand, was einem Anteil von 5% am Grundkapital entsprach. Damit verfügt MeVis Medical Solutions derzeit über insgesamt 122.850 eigene Aktien, was einem Anteil von 6,75 Prozent am derzeitigen Grundkapital entspricht. Bereits am 21. November 2008 wurden 1.832 eigene Aktien für den Erwerb von Intellectual Property im Bereich virtuelle Koloskopie genutzt.

Durch das Rückkaufprogramm will die Gesellschaft ihren strategischen Handlungsspielraum bei Unternehmenskäufen, dem Erwerb von 'Intellectual Property' und Beteiligungen oder bei ähnlichen Transaktionen zur Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie erweitern. Sofern sich derartige Transaktionen in absehbarer Zeit nicht verwirklichen lassen, können die Aktien auch eingezogen werden. Der Vorstand hält einen Anteil von 6,75 Prozent am Grundkapital derzeit für ausreichend, um die mit dem Aktienrückkauf verbundenen strategischen Ziele erreichen zu können.

Detaillierte Informationen über den bisherigen Verlauf des Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen - i.V.m. Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen - Wertpapierdienstleistungsrichtlinie - sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mevis.de veröffentlicht.