Gemäß § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen.
Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG hat am 22. Januar 2025 ein neues System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Das Vergütungssystem für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG wurde unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern beschlossen.
Das Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 25. März 2025 mit einer Zustimmung von 87,70 % gebilligt.
Vergütungssystem vom 22. Januar 2025
Abstimmungsergebnisse Hauptversammlung 2025
Im Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2023/2024 vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG über die im Geschäftsjahr 2023/2024 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung. Bei diesem Vergütungsbericht handelt es sich um einen Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG). Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer überprüft und der Hauptversammlung am 25. März 2025 zur Billigung vorgelegt.
Der Vergütungsbericht 2023/2024 wurde von der Hauptversammlung am 25. März 2025 mit einer Zustimmung von 87,69 % gebilligt.
Vergütungsbericht 2023/2024 (inkl. Prüfvermerk)
Abstimmungsergebnisse Hauptversammlung 2025